Schlagzeile des Tages! [2009-2017]

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Hooch

Ebenezer Hooch
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Wenn er von einem Psychologenteam als unzurechnungsfähig eingeschätzt wird, dann ist es eben so. Ich finde, dass das Urteil ziemlich heftig zeigt, dass in Norwegen noch Demokratie herrscht und gleichzeitig eben durch das Urteil das Rechtssystem festigt. Länder wie die USA oder Russland würden wahrscheinlich schon beim Gedanken an lebenslanger Folter sabbern und würden zu den Ländern gehören, die das gar mit einer "sinnvollen Begrüdung" realisieren könnten.

Einsiedlers Kommentar bezüglich Trunkenheit und die damit einhergehende Unzurechnungsfähigkeit, die das Strafmaß deutlich mildert, halte ich für wichtig. Natürlich verhält man sich ganz anders und manchmal etwas extrem wenn man betrunken ist, jedoch trinkt man ja in eigener Verantwortung und sollte dann dementsprechend auch mit den Konsequenzen umgehen können. Ich persönlich würde es gar unterstützen, dass betrunkene Straftaten schärfer geahndet werden - so könnte man, auch in der Jugend, Signale in Sachen Alkoholkonsum setzen.
 

einsiedler

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Wenn ich betrunken Auto fahre und einen Unfall baue, kann ich ja auch nicht sagen: "Ey sorry, war halt dicht!"
 

McLeo

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Ein Bekannter von mir hat seine Tochter verloren, als ein Mann mit 2,x Promille mittags quer über einen Kinderspielplatz gerast ist mit seinem Auto.

Der Typ hat dann eine Milderung des Strafmaßes erfahren, weil er zumindest teilweise unzurechnungsfähig war.

Ganz offen: Müsste ich so etwas erleben und vor Gericht diese Begründung hören, ich würde Selbstjustiz üben.
 

the_Clarence

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Ab einem gewissen Grad der Alkoholisierung ist man eben auch unzurechnungsfähig, wenn auch selbst Schuld an seinem Zustand... irgendwie ist das Ganze blöd zu beurteilen.

Das "lustigste" Beispiel für Unzurechnungsfähigkeit kommt mal wieder aus den USA (oder wars England): Da hat ein Mann einen Freispruch dafür erhalten, weil er seine Schwiegermutter beim Schlafwandeln umgebracht hat.
 

McLeo

Parkrocker
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Alkohol ist doch ein völlig anderer Fall als Schlafwandel oder eine Geisteskrankheit...oder produziert der menschliche Körper Alkohol und man muss von Außen (freiwliig übrigens) nichts mehr zuführen um den Grad der Unzurechnungsfähigkeit zu erreichen.

Nene, Strafmilderungen wegen Alkoholeinfluß sind ein Schlag ins Gesicht jedes Opfers und gehören heute noch abgeschafft.
 
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Hooch

Ebenezer Hooch
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Für den Zustand des Schlafwandelns können Menschen aber herzlich wenig, mal abgesehen von der Tatsache, dass sie sich schlafen legen, was dennoch den Vergleich mit der Trunkenheit nicht rechtfertigt :)
 
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maxibt

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Oder mit anderen Worten: Wenn du eine Straftat planst, kipp dir vorher ordentlich was hinter die Binde!

So leicht ist das glücklicherweise nicht. Zumindest bei uns in Deutschland gibt es den Straftatbestand des Vollrausches. Damit ist es strafbar, sich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit zu bringen (durch Alkohol oder andere Drogen), wenn man dann im Nachhinein für eine in diesem Zustand begangene Tat nicht bestraft werden kann.

Lange Diskussionen über existentielle Angelegenheiten eines/unseres Rechtsstaates - wozu das Element der Schuld(un)fähigkeit unverzichtbar zählt - spare ich mir an dieser Stelle ;)
 

einsiedler

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Oder mit anderen Worten: Wenn du eine Straftat planst, kipp dir vorher ordentlich was hinter die Binde!

So leicht ist das glücklicherweise nicht. Zumindest bei uns in Deutschland gibt es den Straftatbestand des Vollrausches. Damit ist es strafbar, sich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit zu bringen (durch Alkohol oder andere Drogen), wenn man dann im Nachhinein für eine in diesem Zustand begangene Tat nicht bestraft werden kann.

Also das heisst, dass man dem Täter nachweisen müsste, dass er sich absichtlich einen Vollrausch angesoffen hätte, um mit einer kleineren Strafe für eine geplante Tat davonzukommen. Sehe ich das richtig? Stelle mir das noch relativ schwierig vor, nachzuweisen, dass der Täter nicht im Affekt gehandelt hat. Ausser natürlich, er war so blöd, seinen Plan überall rumzuerzählen.
 

maxibt

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Oder mit anderen Worten: Wenn du eine Straftat planst, kipp dir vorher ordentlich was hinter die Binde!

So leicht ist das glücklicherweise nicht. Zumindest bei uns in Deutschland gibt es den Straftatbestand des Vollrausches. Damit ist es strafbar, sich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit zu bringen (durch Alkohol oder andere Drogen), wenn man dann im Nachhinein für eine in diesem Zustand begangene Tat nicht bestraft werden kann.

Also das heisst, dass man dem Täter nachweisen müsste, dass er sich absichtlich einen Vollrausch angesoffen hätte, um mit einer kleineren Strafe für eine geplante Tat davonzukommen. Sehe ich das richtig? Stelle mir das noch relativ schwierig vor, nachzuweisen, dass der Täter nicht im Affekt gehandelt hat. Ausser natürlich, er war so blöd, seinen Plan überall rumzuerzählen.

Nein, da muss man keinen Vorsatz nachweisen. Ganz einfach: Wenn er im Vollrausch z.B. jemanden erschossen hat und wegen dem Vollrausch nicht als Totschläger bestraft werden kann, dann ist er strafbar wegen dem Vollrausch ;) Unabhängig davon, ob er sich zu diesem "Zweck" betrunken hat oder nicht.
 

maxibt

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Aber die Strafe für einen Vollrausch fällt doch bestimmt deutlich geringer aus, als die für Totschlag -> Ziel erreicht.

5 Jahre ist das Höchstmaß.

Aber ihr seht das glaub ich alle etwas falsch. Ein Vollrausch, der zur völligen Schuldunfähigkeit führt, das dürfte ein Zustand sein, in dem man nicht mehr zu sonderlich viel in der Lage ist. Das is nich so, ich trink jetzt mal ne halbe Flasche Wodka und erschieß dann meinen Widersacher. Dann hat man vielleicht ne verminderte Schuldfähigkeit, aber mit nem Vollrausch im Sinne des StGB, der jede Schuld ausschließt, hat das nichts zu tun. Macht ja auch Sinn: Die Schuldunfähigkeit ist ja gerade für Fälle da, in denen man eben nicht schuldfähig ist! Deswegen ist sie ja auch so wichtig für einen Rechtsstaat.

Im Übrigen gibts da mit Sicherheit noch zig verschiedene Theorien und alte Entscheidungen dazu. Aber ich hab Strafrecht erst seit diesem Semester :D



€: Im Übrigen kanns bei so ner Konstallation evtl. auch sein, dass das dann als Vorsatztat gewertet wird und damit die Schuldfähigkeit vielleicht schwerer zu verneinen wäre... aber wie gesagt, in dem Bereich kenn ich mich noch nicht so gut aus.

€2: Wens interessiert, der kann sich ja mal den Wikipedia-Artikel zu "Actio libera in causa" durchlesen ;) Is wie erwartet recht komplex und es gibt nen Haufen gegensätzlicher Meinungen.
 
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