Bei Facebook machen sich die ersten Gerüchte breit, „ein Anwalt” gehe nun gegen „alle” vor, die ihr Profilfoto mit ihren Comichelden ersetzt haben. Ganz so drastisch ist die Gefahr dann wohl nicht. Denn vorgehen kann immer nur derjenige, der die ausschließlichen Verwertungsrechte hat. Sprich: Der Zeichentrickproduzent oder der Comicbuchverlag. Und ob die tatsächlich das Risiko eingehen, es sich mit ihren alten und treuen Fans zu verscherzen, nur weil sie ein winziges Bild eines ihrer Charaktere veröffentlichen und damit faktisch für die Produzenten Werbung machen, ist doch relativ unwahrscheinlich – aber auch nicht ausgeschlossen. Auf jeden Fall sind Anwälte keine Urheberrechtspolizisten und es kann nicht jeder einfach mal abmahnen, weil er meint, eine Urheberrechtsverletzung bei Facebook entdeckt zu haben.
Insofern lässt sich zusammenfassen: Cartoons als Profilbild bei Facebook sind urheberrechtlich in der Tat nicht erlaubt. Ein gewisses Risiko besteht also wirklich, sich deswegen eine Abmahnung einzufangen. In der Praxis dürfte das aber relativ unwahrscheinlich sein, weil nur die Rechteinhaber dagegen vorgehen können und die nur ein eher geringes Interesse daran haben, die Verbreitung ihrer Produkte in diesem minimalen, wirtschaftlich eigentlich völlig unbedeutenden Umfang zu verhindern. Ein Restrisiko besteht aber natürlich und darüber sollte man sich im klaren sein, wenn man solchen Trends bei Facebook & Co. folgt.