A
Aviator
boah ey, ich krieg grad n Anfall, in dem Artikel steht, dass wegen den doofen Anwohnern ACDC nicht nach Nürnberg kommen durfte. Wenn ich die in die Finger bekomme .
Rock am Ring ist aber auch nicht mitten in der Pampa....
aber auch nicht mitten in ner Großstadt ;)
Bitte, Nürnberg und Großstadt :p
aber auch nicht mitten in ner Großstadt ;)
Bitte, Nürnberg und Großstadt :p
wenn man in nem 5000-Einwohner-Kaff wohnt, dann ist Nürnebrg durchaus ne Großstadt
aber auch nicht mitten in ner Großstadt ;)
Bitte, Nürnberg und Großstadt :p
wenn man in nem 5000-Einwohner-Kaff wohnt, dann ist Nürnebrg durchaus ne Großstadt
In Deutschland wurde eine weitere Regelung zur statistischen Unterscheidung der Städte in sogenannte Einwohnergrößenklassen vorgenommen, d.h.:
Städte mit einer Einwohnerzahl von
2.000 bis 5.000 gelten als Landstädte,
5.000 bis 20.000 gelten als Kleinstädte,
20.000 bis 100.000 gelten als Mittelstädte,
100.000 bis 1.000.000 werden als Großstädte bezeichnet,
Großstädte mit mehr als
einer Million Einwohner gelten wiederum als Millionenstädte.
--> Nürnberg [503.638 (31. Dez. 2008 )] = Großstadt. Zumindest rein nach statistisch-administrativem Stadtbegriff, auch wenn man heute die Definition wohl eher nach Zentralitätsprinzipien vornehmen würde.
D.h. Man würde untersuchen, ob Bedeutungsüberschuss vorhanden ist. Du darfst aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass auch dies gegeben ist. :p
Grünes Licht für Rock im Park
Anwohner unterliegen auch in letzter Instanz gegen die Stadt
Der juristische Streit um das Festival «Rock im Park» zwischen Anwohnern und der Stadt ist entschieden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Kommune in ihrer Haltung bestätigt. «Rock im Park» ist in Nürnberg auch weiterhin gesichert.
Anwohner hatten wegen übermäßiger Lärmbelästigung geklagt. Oberbürgermeister Ulrich Maly zeigte sich erfreut über den Ausgang des Rechtsstreits: «Die Entscheidung der Stadt Nürnberg für das Festival hat gerichtlich standgehalten und ist rechtmäßig.» Damit habe das Gericht auch bestätigt, dass die Stadt richtig liege bei der Abwägung der Interessen von Bürgern und der Interessen der Stadt, die publikumsträchtige Veranstaltung weiterhin zu genehmigen.
Drei Anwohner hatten 2009 per Eilantrag «Rock im Park» bereits vor Beginn wegen angeblicher Überschreitung der Lärm-Grenzwerte verbieten lassen wollen. Das Verwaltungsgericht Ansbach gab dem Ansinnen jedoch nicht statt. Eine anschließende Beschwerde gegen diese Entscheidung wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurück.
Über die Klage in der Hauptsache entschied schließlich das Verwaltungsgericht im November 2009 und gab der Stadt Nürnberg recht. «Rock im Park» sei im juristischen Sinn ein seltenes Ereignis. Dabei sei eine Überschreitung des sonst maximal zulässigen Lärmpegels von 70 Dezibel erlaubt. Außerdem verfüge die Stadt Nürnberg über ein überzeugendes Lärmschutzkonzept.
Diesen Richterspruch akzeptierten die Kläger erneut nicht und gingen in die letzte Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nun haben sie die Berufung jedoch zurückgezogen. Damit hat die Stadt den Rechtsstreit für sich entschieden.
Die Verwaltung genehmigt «Rock im Park» stets unter einer Reihe von Auflagen. Dazu gehören festgesetzte Lärm-Grenzwerte. Im vergangenen Jahr waren sie – bis auf einen Ausreißer – sogar unterschritten worden.
Quelle
Grünes Licht für Rock im Park
Anwohner unterliegen auch in letzter Instanz gegen die Stadt
Der juristische Streit um das Festival «Rock im Park» zwischen Anwohnern und der Stadt ist entschieden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Kommune in ihrer Haltung bestätigt. «Rock im Park» ist in Nürnberg auch weiterhin gesichert.
Anwohner hatten wegen übermäßiger Lärmbelästigung geklagt. Oberbürgermeister Ulrich Maly zeigte sich erfreut über den Ausgang des Rechtsstreits: «Die Entscheidung der Stadt Nürnberg für das Festival hat gerichtlich standgehalten und ist rechtmäßig.» Damit habe das Gericht auch bestätigt, dass die Stadt richtig liege bei der Abwägung der Interessen von Bürgern und der Interessen der Stadt, die publikumsträchtige Veranstaltung weiterhin zu genehmigen.
Drei Anwohner hatten 2009 per Eilantrag «Rock im Park» bereits vor Beginn wegen angeblicher Überschreitung der Lärm-Grenzwerte verbieten lassen wollen. Das Verwaltungsgericht Ansbach gab dem Ansinnen jedoch nicht statt. Eine anschließende Beschwerde gegen diese Entscheidung wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurück.
Über die Klage in der Hauptsache entschied schließlich das Verwaltungsgericht im November 2009 und gab der Stadt Nürnberg recht. «Rock im Park» sei im juristischen Sinn ein seltenes Ereignis. Dabei sei eine Überschreitung des sonst maximal zulässigen Lärmpegels von 70 Dezibel erlaubt. Außerdem verfüge die Stadt Nürnberg über ein überzeugendes Lärmschutzkonzept.
Diesen Richterspruch akzeptierten die Kläger erneut nicht und gingen in die letzte Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nun haben sie die Berufung jedoch zurückgezogen. Damit hat die Stadt den Rechtsstreit für sich entschieden.
Die Verwaltung genehmigt «Rock im Park» stets unter einer Reihe von Auflagen. Dazu gehören festgesetzte Lärm-Grenzwerte. Im vergangenen Jahr waren sie – bis auf einen Ausreißer – sogar unterschritten worden.
Quelle
heißt sie dürfen aufdrehen wie sie wollen?
:smt041
und wenn sie sich nicht dran halten, wirds ne geldstrafe geben. Wollen wir nicht schon vorher mal geld sammeln und mlk dann einen brief schreiben, so nach dem motto wir haben geld für eine geldstrafe gesammelt. Ihr könnt also ruhig aufdrehen. Wir lassen euch das Geld dann per Überweisung zukommen.
natürlich werden das summen sein die wir so nie zusammenbekommen werden, fürchte ich
stimmt du hast goodverdamd recht
Meint ihr die dürfen wenigstens wieder so laut aufdrehen wie 2008?
Nope. Generell werden die Spielregeln von 2009 auch weiter gelten. Die waren aber 3 Anwohnerparteien nicht hart genug und deshalb haben sie dagegen geklagt.Meint ihr die dürfen wenigstens wieder so laut aufdrehen wie 2008?
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