Nürnberg/Ansbach (dpa/lby) - Das drohende Aus des Rockfestivals «Rock im Park» wegen Lärmbeschwerden von Anwohnern ist abgewendet. International renommierte Pop- und Rockgruppen dürfen auch künftig einmal im Jahr auf dem Nürnberger Zeppelinfeld ihren Fans einheizen. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Donnerstag entschieden und damit die Klage von zwei Anwohnern abgelehnt. «Rock im Park» sei im juristischen Sinne ein «seltenes Ereignis»; dabei sei eine Überschreitung des sonst maximal zulässigen Lärmpegels von 70 Dezibel erlaubt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zudem verfüge die Stadt Nürnberg über ein überzeugendes Lärmschutzkonzept.
Quelle
Quelle