1. Kommt der Ball durch eine "Abwehraktion" zu einem passiv im Abseits stehenden Angreifer, so wird dieser aktiv. Der Begriff Abwehraktion bedeutet, dass der Defensivspieler einen Torschuss abblockt. "Es ist damit vergleichbar, dass der Torhüter einen Schuss abklatscht und der Ball dem Stürmer vor die Füße fällt", verdeutlicht Fandel.
Was das nicht schon immer so??
Das Beispiel macht da wenig Sinn. Im Grunde geht es um strittige Aktionen, wo beispielsweise ein Verteidiger reingrätscht und damit den Ball zum im passiven Abseits stehenden Spieler bringt.
Bisher war es so, dass unterschieden wurde, ob der Verteidiger mit einer gewollten Aktion den Ball dahinspielt (kein Abseits) oder unkontrolliert (Abseits).
Nun ist es immer Abseits solange bis der "Abwehrspieler sich bereits wieder klar im Aufbauspiel befindet". Also es ist egal, ob der Verteidiger bspw. absichtlich reingrätscht und den Ball zum Gegner bringt oder ob er angeschossen wird.