Django
Veteran
Guten Morgen Gemeinde,
evtl sind ja hier ein paar Rechts-Kracks unterwegs.
Und zwar folgendes: Wir haben uns Karten für ein Musical gekauft, welches insolvent wurde.
Die Karten wurden über Eventim gekauft und ca. drei Wochen drauf wurden alle Termine des Musicals abgesagt.
Ok, schnell an Eventim geschrieben wegen Rückerstattung des Kaufpreises.
Wie es natürlich immer so ist schreibt Eventim: "Wir handeln als Vorverkaufsstelle im Namen und auf Rechnung des Veranstallters...blablabla, bitte wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hr. Dr. Sowiso."
Ok, das will ich jetz auch machen. Wollte nur so im Voraus wissen, ob jemand schon mal sowas hatte, und ob es da irgendwelche Rechtsgrundlagen im BGB o.ä. gibt.
So spontan ist mir nur der §§241, 280, 281 BGB eingefallen. Weiß nur nicht ob das ausreichend ist.
evtl sind ja hier ein paar Rechts-Kracks unterwegs.
Und zwar folgendes: Wir haben uns Karten für ein Musical gekauft, welches insolvent wurde.
Die Karten wurden über Eventim gekauft und ca. drei Wochen drauf wurden alle Termine des Musicals abgesagt.
Ok, schnell an Eventim geschrieben wegen Rückerstattung des Kaufpreises.
Wie es natürlich immer so ist schreibt Eventim: "Wir handeln als Vorverkaufsstelle im Namen und auf Rechnung des Veranstallters...blablabla, bitte wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hr. Dr. Sowiso."
Ok, das will ich jetz auch machen. Wollte nur so im Voraus wissen, ob jemand schon mal sowas hatte, und ob es da irgendwelche Rechtsgrundlagen im BGB o.ä. gibt.
So spontan ist mir nur der §§241, 280, 281 BGB eingefallen. Weiß nur nicht ob das ausreichend ist.