ich bemühe jetzt nochmal meine Copy-Paste FInger:
Auf den regulären Campingplätzen und auf den allgemeinen Parkflächen sind keine Wohnwagen/Wohnmobile/PKW-Bus (Camper)/Faltanhänger zugelassen. Für diese sind zwei besondere Stellflächen vorhanden und ausgeschildert (Parkplatz S5 & Z-Wiese). Die genauen Standorte könnt Ihr dem Geländeplan entnehmen sobald dieser final veröffentlicht wurde.
Als Wohnwagen/Wohnmobil oder Caravan, etc. zählen Fahrzeuge, die genau so vielen Personen fixe Schlafplätze bieten, wie in dem Fahrzeug laut Zulassung mitfahren dürfen. Das zulässige Gesamtgewicht ist bei allen Fahrzeugen auf 3,5t beschränkt. Personenkraftwagen (PKW) werden definitiv nicht auf dem Wohnmobilcampingplatz zugelassen. Das Mitführen von Gaskartuschen (Stech-und Ventilkartuschen) über maximal 450g Füllgewicht ist auch hier untersagt. Pro Stellfläche kalkulieren wir mit 30m².
Neu für Rock im Park 2016 ist das Caravan Parking-Ticket. Die Caravan Parking-Plakette berechtigt zum Campen mit Wohnwagen/Wohnmobil/PKW-Bus (Camper)/Faltanhänger auf einem der Caravan-Parking-Pätze inkl. Anschlussmöglichkeit an Stromverteiler im Umkreis von ca. 50 m. Pro Fahrzeug bzw. Gespann wird eine Caravan Parking-Plakette benötigt, pro Besucher ein gültiges Rock im Park Festival Ticket. Pro Caravan Parking-Plakette darf zusätzlich ein Zelt direkt neben das Fahrzeug gestellt werden oder ein Vorzelt installiert werden. Der Zugang zu den Caravan Parking-Stellplätzen ist nur in Verbindung mit einem Rock im Park Festival Ticket erlaubt!
Bitte beachtet, dass die Anzahl der Caravan Parking-Plätze limitiert ist!
Im Preis für das Caravan Parking-Ticket inbegriffen sind Wassertoiletten und Duschen die in der Nähe zur Verfügung stehen. Ein weiterer Vorteil ist die zentrale Lage.
Wenn in deiner Zulassung WOHNMOBIL steht kann schlecht irgendein dahergelaufener Festivalveranstalter das als nichtig erklären.
Die Argumentation möchte ich dann doch schonmal sehen.
Also mach dir keinen Kopf... mit WoMo kommst auch auf den WoMo-Platz.
Der Vollständigkeit halber möchte ich aber erwähnen, dass die Formulierung "Als Wohnwagen/Wohnmobil oder Caravan, etc. zählen Fahrzeuge, die genau so vielen Personen fixe Schlafplätze bieten, wie in dem Fahrzeug laut Zulassung mitfahren dürfen." unglücklich ist. Denn es gibt wohl auch WoMos, in denen mehr Personen mitFAHREN dürfen als letztendlich drin schlafen KÖNNEN. Wenn für die Schlafmöglichkeit dann z.B. Sitze umgebaut werden müssen, können da auch keine Personen mehr mitfahren und die Zahl der Mitfahrer reduziert sich automatisch, ändert aber die Zulassung nicht.
So what... steht in der Zulassung WoMo is alles gut - meine ich und mein gesunder Menschenverstand.