Ja, wenn Du Dich nicht ausweisen kannst & der Bevollmächtigte, also die Sicherheitskraft glaub Dir nicht, dass Du das erforderliche Alter erreicht hast, um Rock im Park zu besuchen, so darf er Dich des Geländes verweisen. Klar wird er nen Erwachsenen nicht von Gelände verweisen, wenn der keinen...